ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für das zebra. Festival

1. Veranstalter

Veranstalter des Festivals ist:


zebra e.V.

Dr. -Herrmann-Duncker-Straße 7

04179 Leipzig

E-Mail-Adresse

zebra.leipzig@gmail.com

Vorsitzende

Christian Bartsch
Kay-Uwe Weser

Vereinsnummer

VR 8343

(nachfolgend „Veranstalter“ genannt)

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Veranstalter und den Ticketkäufer:innen bzw. Besucher:innen des Festivals.

Mit Erwerb oder Verwendung eines Tickets werden diese AGB anerkannt.

3. Zutritt & Ticketgültigkeit

Das Ticket berechtigt ausschließlich zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung.

Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher:innen den Zutritt zu verweigern oder diese vom Gelände zu verweisen, sofern:

  • Sicherheitsrisiken bestehen,

  • gegen gesetzliche Vorschriften,

  • behördliche Auflagen,

  • die Hausordnung oder

  • diese AGB verstoßen wird.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

Beschädigte, manipulierte oder unleserliche Tickets verlieren ihre Gültigkeit.

4. Widerrufsrecht

Der Kauf von Tickets über digitale Vertriebswege (Online-Shop, App, etc.) unterliegt grundsätzlich dem Fernabsatzrecht gemäß §§ 312b ff. BGB.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, wenn der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum oder Termin geschlossen wird. Da Tickets für das zebra. Festival an einen festen Veranstaltungstermin gebunden sind, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Ticketkäufer:innen werden vor Abschluss des Kaufvorgangs ausdrücklich auf den Ausschluss des Widerrufsrechts hingewiesen.

Weitergehende Rechte bei Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter bleiben unberührt und richten sich nach § 8 dieser AGB sowie den Bedingungen des jeweiligen Ticketanbieters.

5. Wetterbedingungen / Durchführung bei jeder Witterung

Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Bei Gefährdung der Sicherheit von Besucher:innen, Künstler:innen, Mitarbeitenden oder sonstigen Beteiligten ist der Veranstalter berechtigt, das Festival jederzeit zu unterbrechen, zu räumen, zeitlich zu verschieben oder vollständig bzw. teilweise abzubrechen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Sturm, Gewitter, Blitzschlaggefahr, Starkregen,

  • Feuer oder technischen Gefahrenlagen,

  • behördlichen Anordnungen,

  • Pandemien oder Terrorwarnungen,

  • sonstigen Fällen höherer Gewalt.

Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters.

6. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen, zu verschieben oder in geänderter Form durchzuführen.

Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terrorgefahren, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters.

Soweit gesetzlich zulässig, bestehen in Fällen höherer Gewalt keine Ansprüche auf Ersatz von Folgekosten wie Hotel- oder Reisekosten, Verdienstausfall oder sonstige Aufwendungen.

7. Line-Up-, Programm- und Zeitänderungen

Das veröffentlichte Line-Up, Running Order, Zeitpläne sowie angekündigte Künstler:innen sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.

Der Ausfall einzelner Künstler:innen, auch sogenannter Headliner, berechtigt nicht zur Rückgabe des Tickets oder zur Minderung des Ticketpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

Zeitliche Verschiebungen einzelner Auftritte oder Bühnenänderungen bleiben vorbehalten. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Durchführung einzelner Programmpunkte.

8. Absage der Veranstaltung

Wird die Veranstaltung vollständig vor Veranstaltungsbeginn abgesagt und liegt kein Fall höherer Gewalt vor, wird der Nennwert des Tickets erstattet.

Die Abwicklung von Rückerstattungen, einschließlich etwaiger Vorverkaufs-, Service- und Versandgebühren, erfolgt ausschließlich über den jeweiligen Ticketanbieter nach dessen Bedingungen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Nebenkosten, die durch Drittanbieter erhoben wurden.

Bereits begonnene Veranstaltungen gelten als durchgeführt. Ein Abbruch nach Veranstaltungsbeginn begründet keinen Anspruch auf vollständige Rückerstattung, sofern der Abbruch nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruht.

9. Haftung

Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Hausrecht

Auf dem gesamten Festivalgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen von Security, Ordnungspersonal, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Veranstaltungsmitarbeitenden ist Folge zu leisten.

Besucher:innen können bei Verstößen ohne Erstattungsanspruch vom Gelände verwiesen werden.

11. Verbotene Gegenstände

Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist untersagt, insbesondere:

  • Waffen und Pyrotechnik,

  • Glasbehälter,

  • professionelle Ton-/Videoaufzeichnungsgeräte,

  • Drohnen und Laserpointer,

  • sonstige gefährliche Gegenstände.

Der Veranstalter ist berechtigt, Sicherheitskontrollen durchzuführen.

12. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Auf der Veranstaltung werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter und beauftragte Dritte erstellt.

Aufnahmen, auf denen Besucher:innen als Teil der Veranstaltungsatmosphäre erkennbar sind, werden auf Grundlage von § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG (Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Veranstalters an Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit) zu Zwecken der Berichterstattung, Dokumentation und Werbung genutzt.

Besucher:innen, die nicht erkennbar abgebildet werden möchten, können der Nutzung widersprechen. Entsprechende Hinweisschilder befinden sich am Eingang des Geländes sowie an den Fotobereichen.

Einzelporträts oder gezielte Aufnahmen einzelner Personen werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Person verwendet.

Ein Vergütungsanspruch für die Nutzung von Aufnahmen im Rahmen dieser Regelung besteht nicht.

13. Jugendschutz

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der relevanten Landesregelungen.

Für den Besuch des Festivals gelten folgende Altersgrenzen:

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen das Festivalgelände ausschließlich in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von ihr bevollmächtigten volljährigen Aufsichtsperson besuchen.

  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder deren persönliche Begleitung. Das Formular ist vorab beim Veranstalter erhältlich.

  • Ab 18 Jahren ist der Eintritt ohne Einschränkung möglich.

Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit einen gültigen Altersnachweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis) zu verlangen. Bei fehlendem oder unzureichendem Nachweis kann der Zutritt verweigert werden.

Der Ausschank von Alkohol unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Alkohol wird ausschließlich an Personen ab 16 Jahren (Bier, Wein) bzw. 18 Jahren (Spirituosen) abgegeben.

14. Weiterverkauf von Tickets

Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, betroffene Tickets zu sperren.

15. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Ticketkäufer:innen und Besucher:innen im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:

zebra. e.V., Dr. -Herrmann-Duncker-Straße 7

04179 Leipzig, zebra.leipzig@gmail.com

Datenschutzerklärung: https://www.zebra.events/datenschutzerklarung

Verarbeitete Daten und Zwecke:

  • Ticketkauf und Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Name, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten – soweit durch den Veranstalter direkt verarbeitet. Soweit der Ticketkauf über einen Drittanbieter erfolgt, gelten dessen Datenschutzbestimmungen.

  • Sicherheit und Hausrecht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Einlasskontrollen, ggf. Videoüberwachung auf dem Gelände.

  • Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Foto- und Videoaufnahmen gemäß § 12 dieser AGB.

Rechte der betroffenen Personen:

Besucher:innen haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich an: [E-Mail des Veranstalters].

Beschwerden können bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht werden. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter [Website/URL] abrufbar.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig und der Ticketkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Veranstalters. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Stand: mai 2026 zebra. Festival